Schulordnung
Schulordnung des Elisabeth-Selbert-Gymnasiums Filderstadt
I. Grundlage
An unserem Gymnasium treffen viele Menschen aufeinander, um gemeinsam zu lernen oder auch ihre Freizeit zu verbringen.
Damit das Zusammenleben und die Zusammenarbeit für alle angenehm und reibungslos verläuft, ist es selbstverständlich, gewisse Grundregeln einzuhalten.
Dazu hat sich unsere Schule ein Leitbild unter dem Motto „Ich bin nicht allein“ gegeben. Dieses Leitbild ist die Grundlage der Schulordnung (siehe Rückseite).
II. Zum allgemeinen Verhalten im Schulbereich
In einer guten Schule ist das Verhalten von Rücksicht und gegenseitigem Respekt geprägt. Jede/r ist dazu angehalten, auf Sauberkeit zu achten und das Schulgebäude und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, damit sie alle ohne Einschränkung nutzen können.
Als Grundsatz gilt:
Jede/r hat sich so zu verhalten,
- dass weder er/sie noch andere gefährdet oder belästigt werden,
- dass ein ungestörter und effektiver Unterricht möglich ist.
Vom Einhalten dieser Grundregeln profitiert jede/r.
III. Verhalten in den Pausen und in unterrichtsfreien Zeiten
- Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der Fachlehrer I die Fachlehrerin nicht erschienen, informieren die Klassensprecher das Sekretariat.
- Bei einem Raumwechsel während der Pausen werden vor verschlossenenRäumen die Schultaschen abgelegt und von den Klassenordnern beaufsichtigt.
- In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 sobald wie möglich das Schulgebäude und nutzen die Flächen im Freien.
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während derUnterrichtszeit (auch während der Pausen) nicht ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Ausgenommen ist die Mittagspause.
IV. Rauchen auf dem Schulgelände
- Das ESG ist eine rauchfreie Schule. Nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen im Bereich der Schule generell nicht erlaubt.
Diese Schulordnung wurde im Schuljahr 2004/2005 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Schülern und Lehrern erarbeitet und im Schuljahr 2005/2006 allen Schülern und Lehrern zur Zustimmung vorgelegt (2012 Änderung nach Zustimmung von GLK und Schulkonferenz). Sie tritt am 01.August 2012 in Kraft.
Die Gesamtlehrerkonferenz, die Schulkonferenz und die Schülervertretung
des Elisabeth-Selbert-Gymnasiums Filderstadt
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Umgang mit Unterhaltungselektronik aller Art und Handys
Außerhalb der Mittagspause ( 12.40 – 14.00 Uhr) ist die Nutzung von Handys und anderer Unterhaltungselektronik auf dem Schulgelände generell untersagt. Dies bedeutet, dass Handys und Zubehör in diesen Zeiten grundsätzlich unsichtbar sind; dies gilt auch für Kopfhörer und gilt auch für den Schülerarbeitsbereich. Das heißt, dass im Gebäude und auf dem Schulhof Handys nur in der Mittagspause genutzt werden dürfen.
In der Mensa ist die Nutzung von Handys und anderer Unterhaltungselektronik grundsätzlich verboten.
In der Mittagspause dürfen Handys und sonstige Unterhaltungselektronik benutzt werden, allerdings gilt die Regel ‚lautlos‘ (Handys nicht mit Klingelton, Musik nur über Kopfhörer).
Darüber hinaus können Handys mit Erlaubnis des Lehrers im Unterricht z. B. zu Termineintragungen genutzt werden.
Eingezogene Handys bzw. Unterhaltungselektronik können nachmittags zwischen 15. 30 und 15. 45 Uhr auf dem Sekretariat abgeholt werden; freitags bis 13 Uhr.
Aus Gründen des Datenschutzes ist es grundsätzlich verboten, mit Handys zu filmen oder zu fotografieren.
Wichtiger Hinweis für Schülerinnen und Schüler und Eltern: Führen Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte und sonstige Wertsachen mit sich, die für den Schulbesuch oder den Unterricht nicht erforderlich sind, erfolgt dies grundsätzlich auf deren eigene Gefahr. Die Schule, Lehrkräfte oder das Land übernehmen für die Beschädigung oder den Verlust solcher Gegenstände grundsätzlich keine Haftung.
Konsequenzen sind z. B.:
- Eintrag
- Klausuren bzw. Klassenarbeiten werden mit 0 Punkten bzw. der Note 6 bewertet.
- disziplinarische Folgen nach §90 Schulgesetz
Schulordnung des Elisabeth-Selbert-Gymnasiums Filderstadt
I. Grundlage
An unserem Gymnasium treffen viele Menschen aufeinander, um gemeinsam zu lernen oder auch ihre Freizeit zu verbringen.
Damit das Zusammenleben und die Zusammenarbeit für alle angenehm und reibungslos verläuft, ist es selbstverständlich, gewisse Grundregeln einzuhalten.
Dazu hat sich unsere Schule ein Leitbild unter dem Motto „Ich bin nicht allein“ gegeben. Dieses Leitbild ist die Grundlage der Schulordnung (siehe Rückseite).
II. Zum allgemeinen Verhalten im Schulbereich
In einer guten Schule ist das Verhalten von Rücksicht und gegenseitigem Respekt geprägt. Jede/r ist dazu angehalten, auf Sauberkeit zu achten und das Schulgebäude und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, damit sie alle ohne Einschränkung nutzen können.
Als Grundsatz gilt:
Jede/r hat sich so zu verhalten,
- dass weder er/sie noch andere gefährdet oder belästigt werden,
- dass ein ungestörter und effektiver Unterricht möglich ist.
Vom Einhalten dieser Grundregeln profitiert jede/r.
III. Verhalten in den Pausen und in unterrichtsfreien Zeiten
Ø Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der Fachlehrer I die Fachlehrerin nicht
erschienen, informieren die Klassensprecher das Sekretariat.
Ø Bei einem Raumwechsel während der Pausen werden vor verschlossenen
Räumen die Schultaschen abgelegt und von den Klassenordnern beaufsichtigt.
Ø In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 sobald
wie möglich das Schulgebäude und nutzen die Flächen im Freien.
Ø Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der
Unterrichtszeit (auch während der Pausen) nicht ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
Ausgenommen ist die Mittagspause.
IV. Rauchen auf dem Schulgelände
Ø Das ESG ist eine rauchfreie Schule. Nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen im Bereich der Schule generell nicht erlaubt.
Diese Schulordnung wurde im Schuljahr 2004/2005 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Schülern und Lehrern erarbeitet und im Schuljahr 2005/2006 allen Schülern und Lehrern zur Zustimmung vorgelegt.(2012 Änderung nach Zustimmung von GLK und Schulkonferenz)
Sie tritt am 01.August 2012 in Kraft.
Die Gesamtlehrerkonferenz, die Schulkonferenz und die Schülervertretung
des Elisabeth-Selbert-Gymnasiums Filderstadt
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