Schulordnung
Schulordnung des Elisabeth-Selbert-Gymnasiums Filderstadt
I. Grundlage
An unserem Gymnasium treffen viele Menschen aufeinander, um gemeinsam zu lernen oder auch ihre Freizeit zu verbringen.
Damit das Zusammenleben und die Zusammenarbeit für alle angenehm und reibungslos verläuft, ist es selbstverständlich, gewisse Grundregeln einzuhalten.
Dazu hat sich unsere Schule ein Leitbild unter dem Motto „Ich bin nicht allein“ gegeben. Dieses Leitbild ist die Grundlage der Schulordnung (siehe Rückseite).
II. Zum allgemeinen Verhalten im Schulbereich
In einer guten Schule ist das Verhalten von Rücksicht und gegenseitigem Respekt geprägt. Jede/r ist dazu angehalten, auf Sauberkeit zu achten und das Schulgebäude und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, damit sie alle ohne Einschränkung nutzen können.
Als Grundsatz gilt:
Jede/r hat sich so zu verhalten,
- dass weder er/sie noch andere gefährdet oder belästigt werden,
- dass ein ungestörter und effektiver Unterricht möglich ist.
Vom Einhalten dieser Grundregeln profitiert jede/r.
III. Verhalten in den Pausen und in unterrichtsfreien Zeiten
- Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin nicht erschienen, informieren die Klassensprecher das Sekretariat.
- Bei einem Raumwechsel während der Pausen werden vor verschlossenenRäumen die Schultaschen abgelegt und von den Klassenordnern beaufsichtigt.
- In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-12 sobald wie möglich das Schulgebäude und nutzen die Flächen im Freien.
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (auch während der Pausen) nicht ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Ausgenommen ist die Mittagspause.
IV. Rauchen auf dem Schulgelände
- Das ESG ist eine rauchfreie Schule. Nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen im Bereich der Schule generell nicht erlaubt.
Diese Schulordnung wurde im Schuljahr 2004/2005 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Schülern und Lehrern erarbeitet und im Schuljahr 2005/2006 allen Schülern und Lehrern zur Zustimmung vorgelegt (2012 Änderung nach Zustimmung von GLK und Schulkonferenz). Sie tritt am 01.August 2012 in Kraft.
Die Gesamtlehrerkonferenz, die Schulkonferenz und die Schülervertretung
des Elisabeth-Selbert-Gymnasiums Filderstadt
Konsequenzen sind z. B.:
- Eintrag
- Klausuren bzw. Klassenarbeiten werden mit 0 Punkten bzw. der Note 6 bewertet.
- disziplinarische Folgen nach §90 Schulgesetz
Schulordnung des Elisabeth-Selbert-Gymnasiums Filderstadt
I. Grundlage
An unserem Gymnasium treffen viele Menschen aufeinander, um gemeinsam zu lernen oder auch ihre Freizeit zu verbringen.
Damit das Zusammenleben und die Zusammenarbeit für alle angenehm und reibungslos verläuft, ist es selbstverständlich, gewisse Grundregeln einzuhalten.
Dazu hat sich unsere Schule ein Leitbild unter dem Motto „Ich bin nicht allein“ gegeben. Dieses Leitbild ist die Grundlage der Schulordnung (siehe Rückseite).
II. Zum allgemeinen Verhalten im Schulbereich
In einer guten Schule ist das Verhalten von Rücksicht und gegenseitigem Respekt geprägt. Jede/r ist dazu angehalten, auf Sauberkeit zu achten und das Schulgebäude und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, damit sie alle ohne Einschränkung nutzen können.
Als Grundsatz gilt:
Jede/r hat sich so zu verhalten,
- dass weder er/sie noch andere gefährdet oder belästigt werden,
- dass ein ungestörter und effektiver Unterricht möglich ist.
Vom Einhalten dieser Grundregeln profitiert jede/r.
III. Verhalten in den Pausen und in unterrichtsfreien Zeiten
Ø Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der Fachlehrer I die Fachlehrerin nicht
erschienen, informieren die Klassensprecher das Sekretariat.
Ø Bei einem Raumwechsel während der Pausen werden vor verschlossenen
Räumen die Schultaschen abgelegt und von den Klassenordnern beaufsichtigt.
Ø In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 sobald
wie möglich das Schulgebäude und nutzen die Flächen im Freien.
Ø Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der
Unterrichtszeit (auch während der Pausen) nicht ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
Ausgenommen ist die Mittagspause.
IV. Rauchen auf dem Schulgelände
Ø Das ESG ist eine rauchfreie Schule. Nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen im Bereich der Schule generell nicht erlaubt.
Diese Schulordnung wurde im Schuljahr 2004/2005 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Schülern und Lehrern erarbeitet und im Schuljahr 2005/2006 allen Schülern und Lehrern zur Zustimmung vorgelegt.(2012 Änderung nach Zustimmung von GLK und Schulkonferenz)
Sie tritt am 01.August 2012 in Kraft.
Die Gesamtlehrerkonferenz, die Schulkonferenz und die Schülervertretung
des Elisabeth-Selbert-Gymnasiums Filderstadt
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