Grundsätzliche Vorgaben
Stand: 16.12.2020
Gesundheitserklärung
Die Vorlage einer Gesundheitserklärung nach Ferienabschnitten ist aktuell nicht mehr notwendig.
Abstandsregeln
Die allgemein geltenden Abstandsregeln werden für Schulen aufgehoben (§2 Absatz 3 CoronaVO). Das Abstandsgebot von 1,5m gilt in Schulen für Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene. Zu und zwischen den Schüler:innen gilt das Abstandsgebot nicht.
- (Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg vom 15.10.2020)
Mund-Nasen-Bedeckung/Schutz
Im Unterricht und auf allen Begegnungsflächen im Schulhaus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend. In den Pausen kann die Maske außerhalb des Schulhauses abgenommen werden. Dabei ist aber ein Abstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
Gruppenzusammensetzungen
Grundsätzlich sind möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen wünschenswert, um im Infektionsfall eine die ganze Schule betreffende Quarantäne zu vermeiden.
Dabei ist darauf zu achten, dass es zu möglichst keiner Vermischung der Gruppen beim Betreten des Schulgebäudes, der Klassenzimmer, in den Pausen und beim Warten auf den öffentlichen Nahverkehr kommt.
- (Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 31.08.2020)
- (Konzept für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 07.07.2020)
- (Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg vom 15.10.2020)
- (Häufige Fragen zum Corona-Virus)
Hygieneregelungen
Jede Schule hat ein Hygienekonzept vorzulegen. Dieses umfasst neben den Abstandsregelungen auch das Lüften der Räume, das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und die Reinigung, insbesondere von Oberflächen, die häufig berührt werden, und der Sanitäranlagen.
- (Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg vom 15.10.2020)
Unterricht
Zu Beginn des Schuljahres ist dokumentiert, welche Inhalte im letzten Schuljahr nicht (vertieft) behandelt werden konnten. Diese Lücken sollen am Anfang des Schuljahres geschlossen werden. Dafür entfallen erst einmal die Inhalte des Schulcurriculums. Diese können wo immer möglich ergänzt werden.
Verpflichtend ist das Kerncurriculum des Bildungsplans, welches auf drei Viertel der Unterrichtszeit ausgelegt ist.
- (2020-07-07 Anlage Konzept Rückkehr Regelbetrieb vom 07.07.2020)
- (Häufige Fragen zum Corona-Virus)